Tiefenlehre 11 1/2" misst bis zu 120.0mm, 2.50mm minimaler Innendurchmesser des Bohrlochs
- Diese dentale Tiefenlehre ist zur Messung der Tiefe gebohrter Löcher vorgesehen.
- Die Länge von 11 1/2" unterstützt die Reichweite bei der Messung gebohrter Löcher.
- Die Messkapazität reicht bis 120.0mm für tiefere dentale Bohrlochbeurteilungen.
- Sie ist für Bohrlöcher mit einem minimalen Innendurchmesser von 2.50mm spezifiziert.
- Klar definierte Grenzwerte unterstützen konsistente Tiefenmessungen während der Verfahren.
- Das Lehrenformat unterstützt eine direkte, fokussierte Handhabung an der Messstelle.
SKU: 999020443
Kategorien: Messlehren, Messlineale
Bohrlochtiefe in dentalen Arbeitsabläufen erreichen und bestätigen
Diese dentale Tiefenlehre ist zur Messung der Tiefe eines gebohrten Lochs vorgesehen und unterstützt die dimensionale Überprüfung in relevanten instrumentengeführten Arbeitsabläufen. Ihre Länge von 11 1/2 Zoll bietet eine verlängerte Reichweite, während die Lehre Tiefen bis zu 120.0 mm misst. Die Anforderung eines minimalen Innendurchmessers von 2.50 mm bezeichnet den kleinsten Bohrlochdurchmesser, für den die Lehre spezifiziert ist. Diese festgelegten Abmessungen helfen Fachpersonal, das Instrument mit einem klaren Verständnis seines Messbereichs und seiner Zugangsvoraussetzungen auszuwählen und zu handhaben, und unterstützen eine konsistente Tiefenbeurteilung innerhalb etablierter dentaler Verfahren und Einrichtungsprotokolle.
Anwendungsbereiche
- Die Tiefe gebohrter Löcher während dentaler Verfahren messen, wenn eine definierte Ablesung bis zu 120.0 mm erforderlich ist.
- Bohrlöcher mit einem minimalen Innendurchmesser von 2.50 mm beurteilen.
- Die Länge von 11 1/2 Zoll verwenden, wenn die verlängerte Reichweite für den Zugang zur Messstelle nützlich ist.
- Dimensionale Prüfungen innerhalb eines dentalen Instrumentenablaufs vor dem nächsten Verfahrensschritt unterstützen.
Spezifikationen
| Abmessungen | 11 1/2", 120.0mm, 2.50mm |
| Minimaler Innendurchmesser des Bohrlochs | 2.50 mm |
Pflege & Handhabung
- Die Lehre gemäß den Einrichtungsprotokollen und der geltenden Gebrauchsanweisung reinigen.
- Messflächen und Markierungen vor der Verwendung auf sichtbare Verschmutzung, Schäden oder Verschleiß prüfen, die Handhabung oder Ablesung beeinträchtigen könnten.
- Die Lehre so handhaben und lagern, dass Messmerkmale vor Stößen, Verbiegen oder Kontakt mit anderen Instrumenten geschützt werden.
Allgemeine Verwendung; Einrichtungsprotokolle befolgen.
| Overall Length | 12 cm |
| Material | AISI 420 German Stainless Steel |
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